
Seit 1. November gilt in Österreich wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
Wer die Pflicht ignoriert, kann bei der Gefährdung anderer Personen Strafen erhalten.
Doch was tun, wenn trotzdem ein Unfall passiert?
- Unfallstelle absichern - Warnblinker, Warnweste und Pannendreieck verwenden.
- Notruf absetzen
- Erste Hilfe leisten
Die Steinbacher Versicherung wünscht SICHERE und UNFALLFREIE FAHRTEN!