Jeder zweite Brand entsteht im Privathaushalt und damit in einem Umfeld, in dem man sich sicher fühlt. Dazu kommt, dass viele Brände während der Nacht ausbrechen, also zu einer Zeit, in der man üblicherweise schläft und die Gefahr nicht bemerkt. Ein Rauchwarnmelder kann die Brandentstehung zwar nicht verhindern, er sorgt aber frühzeitig und verlässlich mit einem schrillen Alarmton dafür, dass die Gefahr rechtzeitig erkannt wird – lange bevor ein Raum in Vollbrand steht, Brandrauch die Sicht nimmt oder Flammen den Fluchtweg versperren.
Jeder Brand beginnt im Kleinen. Oft gelingt es sogar, einen Entstehungsbrand mit Mitteln der Ersten Löschhilfe zu bekämpfen. Unabhängig davon verschafft die frühzeitige Alarmierung durch den Rauchwarnmelder aber jenen Zeitvorsprung, den man benötigt, um sich selbst und andere Mitbewohner aus dem Gefahrenbereich zu retten, denn der Alarm des Melders warnt bereits bei geringer Rauchkonzentration!
Brandtote sind in der Regel Rauchgastote
Nicht die Flammen und die Hitze sind bei einem Brandgeschehen die größte Gefahr für den Menschen, sondern der Brandrauch! Daher sollte jeder Haushalt, egal, ob Wohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus, mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein! Der finanzielle und arbeitstechnische Aufwand ist klein, der Nutzen aber umso größer: Rauchwarnmelder sind die wahrscheinlich günstigste Lebensversicherung und dürfen daher in keinem Zuhause fehlen!
Ausstattungspflicht für neu errichtete Wohneinheiten
Am 1. Juli 2013 trat die vom Österreichischen Institut für Bautechnik beschlossene „OIB-Richtlinie 2 Brandschutz“ in Kraft. Unter Punkt 3.11 „Rauchwarnmelder“ wird vorgegeben, dass in Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen in Küchen) sowie in Gängen, über welche Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder anzuordnen ist.
Eine Nachrüstpflicht für Bestandsobjekte besteht in Oberösterreich nicht, und daher sind laut einer aktuellen Erhebung der Brandschutzexperten erst 40 Prozent der oberösterreichischen Haushalte mit zumindest einem funktionierenden und richtig montierten Rauchwarnmelder ausgestattet.
Wissenswertes über Rauchwarnmelder
- Rauchwarnmelder funktionieren foto-optisch. Sobald genügend Rauchpartikel in das Innere des Melders geraten, wird ein Signalton mit rund 85 Dezibel ausgelöst – laut genug, um jeden Schlafenden zu wecken. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen bei üblichem Gebrauch keinen Alarm aus.
- Bereits ein Rauchwarnmelder pro Haushalt bzw. Etage kann die Sicherheit erheblich erhöhen. Dieser sollte dann im Flur angebracht werden. Zusätzliche Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern erhöhen den Schutz.
- Rauchwarnmelder benötigen keine Verkabelung. Sie sollten immer in Deckennähe angebracht werden; dabei ist die Montageanleitung des Herstellers zu beachten. Im Badezimmer und unmittelbar über einer Kochstelle sollten Sie nicht montiert werden, die Dampfentwicklung könnte Täuschungsalarme auslösen.
- Der Rauchwarnmelder muss ein CE-Zeichen (geprüft nach EN 14604) und idealerweise auch das neue Qualitätszeichen „Q“ für erhöhte Anforderungen aufweisen.
- Der Prüfknopf sollte regelmäßig (etwa einmal pro Quartal) gedrückt werden. Die 9-Volt-Batterien, mit denen sie betrieben werden, sollten bei herkömmlichen Rauchwarnmeldern alle ein bis zwei Jahre gewechselt werden. Hochwertige moderne Rauchmelder haben eine Batterielebensdauer von bis zu zehn Jahren. Akustische Signale melden eine Batterieschwäche.
- Funkvernetzte Rauchwarnmelder ermöglichen auch eine Alarmierung in einem weitläufigen Objekt und einer zweiten Wohneinheit.
- Es gibt zwischenzeitlich sehr schöne Rauchwarnmelder, teilweise auch in verschiedenen Farben, die sich perfekt in das Design der Wohnung einfügen. Auch Mini-Rauchwarnmelder sind mittlerweile erhältlich.
- Die Anschaffungskosten für einen Rauchwarnmelder liegen heute nur mehr zwischen 5 und 10 Euro, sogenannte 10-Jahres-Melder (die Batterielebensdauer beträgt 10 Jahre) sind zu Preisen zwischen 20 und 30 Euro erhältlich – die Investitionskosten sind also überschaubar.
Hartnäckige Fehlmeinungen
Die Brandschutzexperten stellen immer wieder fest, dass sich manche Mythen zum Thema Rauchwarnmelder und Wohnungsbrände hartnäckig in der Bevölkerung halten, obwohl sie schlichtweg falsch sind. Daher sind nachfolgend die häufigsten Fehlmeinungen und deren Richtigstellung kurz zusammengefasst:
Wer aufpasst, ist vor einem Brand geschützt.
Auch bei größter Sorgfalt ist ein Brand nicht ausgeschlossen. Elektrische und elektronische Geräte sowie die elektrische Anlage zählen zu den häufigsten Brandursachen, und die Brandentstehung erfolgt meist unbemerkt.
Die Hitze des Brandes wird mich wecken.
Weitaus gefährlicher als die Hitze sind die Rauchgase, die sich bei einem Feuer entwickeln. Sie entstehen auch bei einem Glimmbrand und meist schon lange bevor die Wärmestrahlung bemerkt wird. Schon wenige Atemzüge können ausreichen, um lebensbedrohlich zu werden.
Im Brandfall bei Nacht werden mich meine Haustiere wecken.
Diesen Satz hört man leider immer wieder, doch nur in den seltensten Fällen machen Haustiere tatsächlich auf einen Brand aufmerksam.
Im Neubau ist man sicher, die größte Gefahr geht von Altbauten aus.
Die größte Brandgefahr geht von der Einrichtung im Haus aus. Es ist also weitestgehend egal, ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt.
Es ist mit häufigen Fehlalarmen zu rechnen.
Bei modernen Rauchwarnmeldern und deren richtiger Positionierung sind Fehlalarme so gut wie ausgeschlossen. An Stellen, wo es zu stärkerer Dampf- oder Rauchentwicklung kommen kann, speziell im Badezimmer und in der Küche nahe dem Herd, wird von der Anbringung eines Rauchwarnmelders ohnehin abgeraten.
Ich lebe in einem Raucherhaushalt. Der Tabakrauch würde zu Fehlalarmen führen.
Rauchwarnmelder funktionieren foto-optisch. Sobald genügend Rauchpartikel in das Innere des Melders geraten, wird ein Signalton ausgelöst. Die Empfindlichkeit ist dabei so eingestellt, dass selbst bei stärkerem Tabakgenuss oder auch bei einer Vielzahl brennender Kerzen im Raum kein Fehlalarm ausgelöst wird.
Quelle: BVS – Brandverhütungsstelle für OÖ registrierte Genossenschaft m.b.H., PA vom 19.5.2022