Im Herbst nehmen die Sonnenstunden wieder ab und die Tage werden kürzer. Die Rush Hour im täglichen Pendlerverkehr gleitet in die Dämmerung. Weil Wildtiere wieder vermehrt die Straße queren, werden die Übergänge zwischen Wald, Wiese und Feldern zur Gefahrenzone.
37 Prozent der Wildunfälle aufgrund von Unachtsamkeit.
Auch die besten Warngeräte verhindern nicht alle Wildunfälle. Deshalb kommt es auf jeden einzelnen Fahrzeuglenker an. Eine angepasste Geschwindigkeit und eine vorausschauende Fahrweise verringern das Risiko. Auch ein größerer Sicherheitsabstand hilft. Problematisch ist hingegen Ablenkung beim Fahren. 37 Prozent der Wildunfälle entstehen durch Unachtsamkeit. Auch die Hinweisschilder „Achtung Wildwechsel“ sind wichtig. Bitte beachten!
Meldepflicht bei Wildunfällen
Nach einem Wildunfall sichert der Lenker die Gefahrenstelle ab und verständigt die Exekutive. Wer keine Meldung vornimmt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar. Der § 4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet die Verkehrsteilnehmer auch bei Wildschäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Getötetes oder verletztes Wild auf keinen Fall mitnehmen, auch nicht zum Tierarzt! Es drohen unter Umständen empfindliche Strafen.
Sind Wildunfälle eigentlich versichert?
Eine Kaskoversicherung deckt Wildschäden am eigenen Fahrzeug. Je nach Polizze decken auch Teilkaskoversicherungen Schäden aus Wildunfällen. Dabei unterscheidet sich der Versicherungsschutz jedoch manchmal von Anbieter zu Anbieter. Das Angebot genau zu prüfen, schadet also nicht.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich gerne bei einem unserer Betreuer/innen oder bei uns im Büro melden!
Gute und Sichere Fahrt wünscht die Steinbacher Versicherung
QUELLEN: VERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN ÖSTERREICHS, KURATORIUM FÜR VERKEHRSSICHERHEIT, OÖ. LANDESJAGDVERBAND